Es sind Massnahmen zu prüfen oder falls keine Massnahmen umsetzbar sind, Erleichterungen zu gewähren. Damit ist klar, dass beim aktuellen Vogelbestand mit einer Vielzahl von Tieren, deren Lautäusserungen sowohl von den Experten wie den Beschwerdeführern selber als mehr als gering wahrnehmbar eingestuft werden, Massnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu ergreifen sind. …