Wird unter Berücksichtigung der genannten vorgegebenen Werte in die Tabelle der Vollzugshilfe des BAFU bei der Wahrnehmbarkeit "mittel" (Wert: 1) gewählt, resultiert eine Gesamt-Wertung von 2.0. Die Lärmbelastung liegt gemäss der Tabelle zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert und ist erheblich störend, Massnahmen zur Lärmreduktion sind umzusetzen. Wird bei der Wahrnehmbarkeit "gering" (Wert: 0) eingegeben, resultiert ein Belastungswert von 1.67. Die Lärmbelastung kommt nun zwischen Planungswert und Immissionsgrenzwert zu liegen und ist noch störend. Es sind Massnahmen zu prüfen oder falls keine Massnahmen umsetzbar sind, Erleichterungen zu gewähren.