3 von 5 lichkeitsstufe (Stufe II); der Hintergrundpegel entspricht dieser Stufe. Daran ändert auch nichts, dass sich die Voliere in einer ländlichen Wohngegend mit entsprechender Geräuschkulisse befindet. Als einziger noch zu bestimmender Wert verbleibt in der Folge die Wahrnehmbarkeit der Lautäusserungen.