Bei der Lärmbeurteilung ist vorliegend ausserdem zu berücksichtigen, dass nach übereinstimmender Meinung von Beschwerdeführenden und Beschwerdegegnern wie auch des Experten Dr. Z. eine tägliche Unterbringung mit vorgängigem Einfangen der lautesten Tiere sowohl aus praktischen wie auch Gründen des Tierschutzes nicht möglich ist. Die Störung durch die Vögel ist also in jedem Fall auch in den sensiblen Tageszeiten gegeben.