Neben den unterschiedlichen Beurteilungen der Lautäusserungen durch Experten und Beschwerdeführende ergibt sich bei der Anwendung der Vollzugshilfe des BAFU im vorliegenden Fall ein weiteres Problem. Es stellt sich die Frage, wie die festgestellten Werte in die für die Beurteilung vorgesehene Exceltabelle der Vollzugshilfe des BAFU einzuspeisen sind. Da die Laute der verschiedenen Vogelarten teilweise erheblich voneinander abweichen, aber alle Vögel zusammen gehalten werden, kann nicht nur der Wert einer bestimmten Art eingegeben werden.