Die Ergebnisse der Internetrecherchen der Beschwerdegegner können deshalb nicht berücksichtig werden. Auch die Videoaufnahmen mit Ton der Beschwerdegegner lassen keine differenzierte Beurteilung der einzelnen Vogelarten zu. Immerhin liefern sie einen Eindruck davon, wie die Lärmbelastung durch alle Vögel zu unterschiedlichen Tageszeiten, insbesondere auch in den frühen Morgenstunden, ist.