Mit der Anwendung der Vollzugshilfe des BAFU durch den Gemeinderat setzen sich die Beschwerdeführenden nicht auseinander. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Vollzugshilfe des BAFU aber vorliegend als Entscheidhilfe beizuziehen (vgl. dazu auch den Entscheid des BVU vom 3. Mai 2013, BVURA.12.781). Bei der Anwendung der Vollzugshilfe stellen sich vorliegend allerdings verschiedene Probleme: Da es sich um exotische, teilweise seltene Vogelarten in der Voliere handelt, muss zur Beurteilung ihrer Lautäusserungen auf Expertenwissen abgestellt werden. …