2 von 5 Der Gemeinderat gelangte in Anwendung der in der Vollzugshilfe enthaltenen Beurteilungsmethode zum Schluss, dass eine erhebliche Störung vorliege. Dabei stützte er sich auf die Wahrnehmung aus seiner Augenscheinsverhandlung vom 5. März 2014 und berücksichtigte die Tatsache, dass die Tiere den ganzen Tag, auch während der Ruhezeiten, häufig hörbar sind. Gestützt auf eine Selbstdeklaration der Tierhalter stellte er fest, dass nur wenige Tiere Lärm erzeugten.