Für alle genannten Faktoren hält eine Excel-Tabelle eine Reihe von möglichen wählbaren Antworten bereit. Je nach Antwort ergibt sich ein bestimmter Zahlenwert pro Faktor. Die Faktoren wiederum werden nach einer vorgegebenen Formel gewichtet. Als Ergebnis resultiert ein Endwert mit einer Qualifikation des Lärms (höchstens geringfügig störend, störend etc.) und einer Rechtsfolge (vorsorgliche Massnahmen prüfen, Massnahmen prüfen, Massnahmen umsetzen). Die Vollzugshilfe wird damit ihrem Anspruch gerecht, eine auf gesetzlichen Grundlagen und nachvollziehbaren sachlichen Kriterien basierende Richtschnur für die Einzelfallentscheidfindung bei Immissionen von Alltagslärm zu bieten.