Im angefochtenen Entscheid stellt der Gemeinderat auf eine Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt ab (Beurteilung Alltagslärm, Vollzugshilfe im Umgang mit Alltagslärm, Bern 2014). Zu ihrem rechtlichen Stellenwert äussert sich die Vollzugshilfe selber: