Lärmimmissionen einer Luft/Wasser-Wärmepumpe – Die Planungswerte gelten unabhängig von Eigentumsverhältnissen und sind gegenüber lärmempfindlichen Räumen auch dann einzuhalten, wenn die Räume auf dem gleichen Grundstück liegen wie die lärmige Anlage (Erw. 2). – Der Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem im Baugesuch definierten Bauvorhaben. Für Alternativstandorte ist ein neues Baugesuch einzureichen (Erw. 3). Entscheid des Verwaltungsgerichts (VGE) III/97 vom 15. Juli 2015 (WBE.2015.129) Aus den Erwägungen 2. 2.1. Hauptstreitpunkt des Verfahrens bildet die Frage des Lärmschutzes.