2. Ausgangslage Im Rahmen des vom Beschwerdeführer gegen die Einwohnergemeinde angehobenen Immissionsklageverfahrens beauftragte der Gemeinderat die B. AG mit der Ausarbeitung eines Lärmgutachtens. Am 7. Februar 2018 erstattete die B. AG das Lärmgutachten Recycling-Sammelstelle. Im angefochtenen Beschluss überwälzte der Gemeinderat gestützt auf § 31 Abs. 4 VRPG die Kosten für die Expertise von Fr. 6'732.05 zu ⅔, somit Fr. 4'488.00 auf den Beschwerdeführer. … 3.1 § 31 Abs. 4 VRPG