Dieser Entscheid über das Gesuch über die Kostentragung für die Leitungsverlegung erfolgt koordiniert mit dem Einwendungsentscheid und dem Entscheid über das Strassenbauprojekt. Er ist jedoch eigenständig; seine allfällige Anfechtung hat keine Auswirkungen auf die Rechtskraft des Einwen- dungs- und des Projektgenehmigungsbeschlusses. Er ist daher gleichzeitig, aber mit separater Post (eigenes Couvert mit Zustellnachweis), zuzustellen. Beschluss