Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, inwieweit die Leitungsverlegung auch ohne Amphibienschutzmassnahmen bautechnisch zum sicheren Schutz der Leitung der Gesuchstellerin notwendig wäre (aufgrund der geotechnischen Untersuchungen hat sich ergeben, dass die Frostsicherheit der bestehenden Fundationsschicht nicht erfüllt ist und daher der gesamte Strassenkörper neu aufgebaut werden muss). Ebenso kann offen bleiben, welche Kosten der Gesuchstellerin angesichts des Alters der Leitung auch ohne das Strassenbauprojekt anfallen würden. 9.2