Der Kanton Aargau nutzt sein Grundstück im öffentlichen Interesse. Diese Nutzung ist zudem entgegen der Auffassung der Gesuchstellerin durch die Strasse bedingt, was aber gar nicht Voraussetzung ist. Der Kanton Aargau könnte im Prinzip die Strasse auch aufheben und auf seinem Grundstück ein Biotop mit einem Gewässer für Amphibien bauen und die Gesuchstellerin hätte unter gegebenen Umständen die Kosten der Leitungsverlegung zu tragen. Dass er bei einem solchen Projekt die Interessen der Gesuchstellerin soweit möglich zu berücksichtigen hätte, ist ein anderes Thema.