Auf dem rund 600–700 m langen Streckenabschnitt werden im Abstand von in der Regel 25–30 m die einzelnen Durchlässe unterhalb der Fahrbahn realisiert. Diese baulichen Schutzmassnahmen für die Amphibien haben in einer gewissen Tiefe zu erfolgen, wobei in diesem Bereich unter anderem die in der K 260 von der Gesuchstellerin verlegte Leitung mit den geplanten Betondurchlässen konkurriert. Infolgedessen müssen die Werkleitungen verlegt werden, darunter die Leitung der Gesuchstellerin.