453 und 459). Zudem liegt ein gemäss kantonalem Richtplan ausgewiesenes Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung in unmittelbarer Umgebung zur K 260 (vgl. Richtplan des Kantons Aargau vom 20. September 2011). Diese Biotope bezwecken allesamt den Schutz von gefährdeten Arten, was bei der Realisierung eines Strassenbauprojekts zu berücksichtigen ist, nachdem die Kantone für Schutz und Unterhalt der Biotope von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung zu sorgen haben (vgl. Art. 18a und 18b NHG).