26 vom 5. April 2000 betrifft, kann auf einen Entwurf vom 1. Februar 2000 zu den "Erläuterungen zur Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)" des zuständigen Bundesamts BAKOM hingewiesen werden, der auszugsweise vorliegt. Weil es sich bei der Verordnung und der fraglichen Bestimmung um eine Spezialmaterie handelt, bei der nicht anzunehmen ist, dass andere Bundesstellen anschliessend noch abweichende Bemerkungen in der Ämterkonsultation oder im Differenzbereinigungsverfahren einreichten, darf angesichts des nahe am Beschlusszeitpunkt vom 5. April 2000 liegenden Datums davon ausgegangen werden, dass es sich dabei faktisch um Erläuterungen zur Verordnungsrevision handelt.