Was die mutmasslichen Absichten des Verordnungsgebers mit der Änderung von Art. 26 vom 5. April 2000 betrifft, kann auf einen Entwurf vom 1. Februar 2000 zu den "Erläuterungen zur Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)" des zuständigen Bundesamts BAKOM hingewiesen werden, der auszugsweise vorliegt.