UVEK] gelten die Materialien zur Verordnungsänderung vom 5. April 2000 und zur Verordnung 2001 entsprechend der damaligen gesetzlichen Grundlage als Mitberichte und unterliegen daher nicht dem Einsichtsrecht oder der Amtshilfe; sie sind daher trotz des grossen öffentlichen Interesses am Regelungsgegenstand Fernmeldewesen nicht zugänglich). Der Erläuterungsbericht vom 9. März 2007 zur heute geltenden Verordnung ist im Internet zugänglich. Er äussert sich zu Art. 76 FDV jedoch nicht.