6 von 15 geber diese Variation auch in der deutschen Fassung abbilden wollen, hätte er in der Revision von 2001 den Ausdruck in Satz 3 belassen ("die Verlegung und deren Einzelheiten") und dafür in Satz 2 von "den Einzelheiten der Verlegung" sprechen können. Das wäre dann eine Wortwahl gewesen, die ähnlich wie jene der beiden anderen Sprachen gewesen wäre. Die Gesuchstellerin stützt sich im Ergebnis auf die französische und die italienische Fassung.