Die früheren französischen und italienischen Fassungen vom 31. Oktober 2001 und 5. April 2000 sind also jeweils im Wesentlichen gleichlautend wie die geltende Fassung. Lediglich die Präpositionen wurden überarbeitet, was vermutlich nur dem sprachlichen Feinschliff oder der Anpassung an die aktuellen Gepflogenheiten der Redaktionskommission diente. Die französischen und die italienischen Fassungen der Bestimmung variieren im fraglichen Punkt in den Ausdrücken, wie sie jeweils im Satz 2 und im Satz 3 verwendet werden. Hätte der Verordnungs-