7. Kostentragung (Teileinigung) Die erwähnte Einigung sieht den Bau einer neuen Rohranlage weitgehend im Bereich des Radwegs vor. Zur Anlage gehört voraussichtlich auch eine neue Medienleitung des Kantons Aargau (NW 120 mm, Dil-Rohre). Die Baukosten für die vorgezogenen Werkleitungsarbeiten (Grabarbeiten, Belagsinstandstellung, Schächte) werden bei gemeinsamer Nutzung gemäss der Einigung grundsätzlich zu ein Drittel auf den Kanton Aargau und zu zwei Drittel auf die Gesuchstellerin aufgeteilt… Eine gesonderte Ermächtigung des Regierungsrats an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Einzelheiten entsprechend zu regeln, ist nicht notwendig. …