Die Gesuchstellerin verlangt eine "gesetzmässige Kostenauferlegung" in einer anfechtbaren Verfügung in Anwendung von Art. 37 Abs. 1 der damals geltenden Verordnung über Fernmeldedienste (heute Art. 76 Abs. 1 Verordnung über die Fernmeldedienste [FDV] vom 9. März 2007). Die Verfügung soll die Frage der Kostentragung regeln. 3. Fernmeldegesetzgebung 3.1