Die Gesuchstellerin verlangt den Erlass einer anfechtbaren Verfügung betreffend die Frage der Kostentragung für die Verlegung ihrer bestehenden Werkleitungsanlagen (Telekommunikationsnetz) … (Ferner sei der Kanton) zu verpflichten, sämtliche Kosten zu übernehmen, die ihr aus der projektbedingten Umlegung beziehungsweise Anpassung ihrer bestehenden Werkleitungsanlagen (Telekommunikationsnetz) entstehen würden und auf bauliche Amphibienschutzmassnahmen (Amphibienunterführungen, Strassendurchlässe, etc.) zurückzuführen seien. … Der Regierungsrat beschliesst gleichzeitig mit separatem Entscheid über die … Einwendung gegen das Kantonsstrassenbauprojekt. 2.2