Kommunales Strassenbauprojekt (§ 95 BauG) Ein Enteignungsrecht für ein kommunales Strassenbauprojekt ist nur im Rahmen des Sondernutzungsplans (Erschliessungsplans) gegeben. Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 26. Oktober 2010 i.S. B. und F. gegen den Gemeinderat E. (BVU- RA.10.458) Aus den Erwägungen