Allerdings darf durch die Rückversetzung nicht der Eindruck eines weiteren Geschosses entstehen, bzw. die Ausnützungsmöglichkeit erhöht werden. Im zurückversetzten Dachteil dürfen somit keine Fenster angebracht werden. In diesem Rahmen ist trotz 'teilweiser Verletzung' der für Dachgeschosse als maximal erklärten Kniestockhöhe von einem Dachgeschoss auszugehen. Die für den Bauherrn günstige Betrachtungsmethode rechtfertigt sich auch deshalb, weil der Gesetzgeber die rechteckige Grundrissform nicht privilegieren wollte. …"