5.2. Bezüglich der grauen Stele entschied der Stadtrat unter Ziff. II., dass die Baubewilligung unter der Bedingung der schriftlichen Zustimmung der Nachbarn erteilt werde. Mit E-Mail der Beschwerdeführerin vom 16. Mai 2011 sei der Stadt mitgeteilt worden, dass der grauen Stele zugestimmt werde, sobald die weisse entfernt sei. 6. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als begründet und ist gutzuheissen. Der Entscheid des BVU vom 3. Januar 2012 ist aufzuheben und der Beschluss des Stadtrats vom 23. Mai 2011 zu bestätigen. Stichwörter: Kleinstbaute