1.2. Anfangs Dezember 2010 stellte die Beschwerdegegnerin an ihrer nördlichen Parzellengrenze mit einem Abstand von 0.12 m zur Nachbarzelle Nr. 626 die 2.5 m hohe, 0.8 m breite und ca. 0.1-0.15 m tiefe, weisse … Informations- und Reklamestele auf. Das nachträglich eingereichte Baubewilligungsgesuch für den Bau dieser Stele wurde vom Stadtrat abgewiesen.