e) Anlässlich des Augenscheines vom 30. November 1995 wurde von einem Grundeigentümer geltend gemacht, er plane für die nächste Zeit eine Vergrösserung und Verglasung seines Sitzplatzes (...), ein weiterer (...) beabsichtigt auch eine solche Sitzplatzerweiterung sowie eine zweite Garage. Schliesslich wird von Einsprecher L. nochmals dargetan, sein Haus sei zu klein, er wolle auf seinem Grundstück ein weiteres Haus erstellen können.