Entsprechend den [weiter vorne] aufgeführten Grundsätzen handelt es sich bei den im Rahmen der Baugebietsetappierung der 2. Etappe zugewiesenen Flächen um Nichtbauzonen. Dies hat zur Folge, dass die Zuweisung dieser Parzellen zu einer Bauzone anlässlich der vorliegenden Revision des Bauzonen- und Kulturlandplanes eine Neueinzonung darstellt.