Sachverhalt Die Gemeinde S. hat im Rahmen des Erlasses des Nutzungsplanes Kulturland und er gleichzeitigen Revision des Nutzungsplanes Siedlung die bisherige Bauzonen massiv reduziert. 8 neuere Einfamilienhäuser am Rande der bisher ausgeschiedenen Bauzonen sind in je zwei Kleinbauzonen, welche eine Länge von ca. 25 bzw. 175m und eine Breite von 30 m bzw. 25 m aufweisen, eingewe4isen worden. Die kürzeste Entfernung zu den das Sieglungsgebiet umfassenden Bauzonen beträgt ca. 170 m. Eine Sichtverbindung existiert nicht. Der Regierungsrat hat die Einsprachen, die sich gegen die Ausscheidung dieser Kleinbauzone richteten, gutgeheissen.