Kleinbauzonen Kleinstbauzonen sind gesetzeswidrig. Bei beschränkten Bauzonen, die keine Neubauten zulassen und der Erhaltung wertvoller Bausubstanz dienen, kann sich eine weniger strenge Betrachtungsweise aufdrängen. Aber auch hier wird das Bestehen einer Kleinsiedlung und damit eines Siedlungszusammenhanges vorausgesetzt. Sie muss von der Hauptsiedlung räumlich klar getrennt sein.