Derartige Nutzungen stellen in reinen Wohnzonen Fremdkörper dar. Dass in einem Erstaufnahmezentrum in erster Linie gegessen, geschlafen usw. wird, vermag hieran nichts zu ändern. Es fehlt grundsätzlich an der Voraussetzung des dauernden Aufenthalts. Der Betrieb in einem Erstaufnahmezentrum ist eher einem Heim oder einem Hotel als einer eigentlichen Wohnnutzung im umschriebenen Sinne vergleichbar; das Baudepartement hat denn auch einen hotelähnlichen Pensionsbetrieb in einer Zone für Ein- und Zweifamilienhäuser als nicht zonenkonform erachtet (vgl. AGVE 1984, S. 697 ff.).