Das geplante Erstaufnahmezentrum bietet demgegenüber die zwei- bis dreifache Kapazität. Selbst bei einer vollständigen Überbauung der Parzelle Nr. 2540 mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern würde nach Ansicht des Fachrichters - der sich auch die übrigen Richter anschliessen - eine Bewohnerzahl von 50 bis 60 Personen kaum überschritten. Schon die durch das Bauvorhaben bewirkte "Übernutzung" hätte zweifellos erhöhte Lärmemissionen zur Folge, welche der Bauordnungsgeber offensichtlich ausschliessen wollte; eine derartige Massierung von Menschen auf relativ kleinem Raum widerspricht dem Zonenzweck.