Protokoll, S. 3 f.). In der Regel sind die Erstaufnahmezentren unter der Woche von 08.00 bis 18.00 Uhr betreut, während über das Wochenende keine derartige Betreuung vorgesehen ist (erwähnte Stellungnahme; Protokoll, S. 4). Der Kantonale Sozialdienst geht aber davon aus, dass bei einem Erstaufnahmezentrum in der in B. vorgesehenen Grösse eine durchgängige 24- Stundenbetreuung unumgänglich wäre (erwähnte Stellungnahme; Protokoll, S. 4 und 19).