aaa) Im Rahmen der kantonalen Betreuung der zugewiesenenen Asylbewerber wird grundsätzlich unterschieden zwischen Erstaufnahme- und Durchgangszentren. Ein vom Bund dem Kanton zugewiesener Asylbewerber gelangt wie erwähnt zunächst in ein Erstaufnahmezentrum (Erw. 2 hievor). Ein Asylbewerber hält sich durchschnittlich während acht bis zehn Tagen in einem solchen Zentrum auf; während dieser Zeit werden die grenzsanitarische Untersuchung beendet und die Ausweisungsformalitäten durch die Fremdenpolizei vorgenommen, und es werden die Asylbewerber bei Bedarf mit Kleidung eingedeckt (Stellungnahme des Kantonalen Sozialdienstes vom 8. März 1994; Protokoll, S. 3 f.).