Zusammenlebens nicht nur innerhalb einer Wohnung, sondern auch innerhalb eines ganzen Quartiers. d) In Anwendung dieser rechtlichen Vorgaben und Grundsätze ist nun zu prüfen, ob der Betrieb in einem Erstaufnahmezentrum mit dem so verstandenen Begriff des Wohnens übereinstimmt bzw. ob ein solches Zentrum in der Zone W2D der Gemeinde B. zonenkonform ist. aa) Soweit für das vorliegende Verfahren wesentlich, hat sich zur Frage der Asylbewerberbetreuung im Kanton Aargau folgendes ergeben: