3. Der Gemeinderat macht geltend, § 36 BO wolle verhindern, dass in der Wohnzone W2D "grössere Bauten mit zu vielen Menschen (entsprechende Immissionen verursachend) erstellt werden können"; intensiv durch Menschen genutzte Bauten verursachten überhöhte Lärmimmissionen, die unter solchen Verhältnissen nicht unter Kontrolle gehalten werden könnten und über den zulässigen Immissionsgrad I hinausgingen. Pro Haus seien denn auch höchstens vier Wohnungen erlaubt. Es gehe aber auch um die Bewahrung des Quartierbildes. Insgesamt entspreche die Unterbringung von fast 100 Asylbewerbern auf so engem Raum in keiner Weise einer üblichen Wohnnutzung. (...)