Die Bauparzelle liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in einer "Wohnzone 2 Geschosse dicht" (W2D). Diese Zone ist für den Bau von freistehenden und zusammengebauten Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern bis vier Wohnungen bestimmt. Es gilt der Immissionsgrad I (nicht störend), d.h. nicht störende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte sind zugelassen. Nach Auffassung des Gemeinderats handelt es scih beim Bauvorhaben um eine öffentliche Baute gemäss § 10 Abs. 3 lit. b des (alten) Baugesetzes des Kantons Aargau vom 2. Februar 1971, die mit einer Kaserne oder einem Heim zu vergleichen sei;