Gestützt auf den Kostenvoranschlag und die Bauabrechnung kann dies problemlos vereinbart bzw. anschliessend nachgewiesen werden. Der Gemeinderat ist dagegen nicht verpflichtet, Nachforschungen bezüglich der Frage, wer welche Investitionen getätigt hat, durchzuführen, soweit diese Investitionen bereits im Rahmen der Erstellung der Baute und vor der ersten Gebäudeschatzung erfolgen sowie kein separates Baubewilligungsverfahren auslösen. Dies wäre ohne unverhältnismässigen Aufwand nicht durchführbar und liegt ausserhalb des Aufgabenbereichs des Gemeinderates.