5. Mehrinvestitionen durch die Rechtsnachfolger Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, die nach Verkauf der Liegenschaften Nrn. 794 und 795 durch die neuen Eigentümer B. und R. erfolgten Investitionen von Fr. 35'000.-- seien abzuziehen. Am 31. Oktober 1985 wurden die beiden Liegenschaften verkauft. Die von den neuen getätigten Mehrinvestitionen sind unbestritten. Die Schnurgerüstkontrolle fand am 19. August 1985 statt, während die Rohbaukontrolle am 16. November 1985 und die Fertigstellung am 2. April 1986 erfolgte. Aus diesen Daten ist klar ersichtlich, dass die den Ausbaustandard betreffenden Mehrinvestitionen während der Bauphase und noch vor der Schatzung des AVA vom 5. November 1986