{"Signatur": "AG_BG_001", "Spider": "AG_Baugesetzgebung", "Datum": "2012-07-10", "PDF": {"Datei": "AG_Baugesetzgebung/AG_BG_001_Jagdpr-fung_2012-07-10.pdf", "URL": "https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/bauen/baurecht/entscheidsammlung-rechtsabteilung-bvu/2012-07-10-jagdpruefung-ausk.pdf", "Checksum": "21f73c41fe8838c173a2cbb392d942e9"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Jagdprüfung"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "– Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden."}], "ScrapyJob": "446973/78/8", "Zeit UTC": "17.11.2025 23:25:19", "Checksum": "5a5283c3c16468344da2c07472505713", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012\nRegeste:\n– Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden.\n\nJagdprüfung\n– Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren\neinmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung\nkönnen sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu\nPrüfung anmelden.\n\nAuskunft (AUSK) vom 10. Juli 2012\n\nDie gesetzliche Grundlage dazu ist in der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau vom 23.09.2009 (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV, Stand 01.01.2011) vorhanden. Eine Verkürzung\nder Wartefrist ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.\n\nAJSV\n§ 7 Jagdprüfung; Durchführung (§ 10 AJSG)\n3\nEine nicht bestandene praktische oder theoretische Prüfung kann innert\nzwei Jahren einmal wiederholt werden.\n5\nIst die Jagdprüfung nicht bestanden, kann eine erneute Anmeldung erst\nnach Ablauf von zwei Jahren erfolgen.\n\nStichwörter: Jagdprüfung\n"}