Jagdprüfung – Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden. Auskunft (AUSK) vom 10. Juli 2012 Die gesetzliche Grundlage dazu ist in der Verordnung zum Jagdge- setz des Kantons Aargau vom 23.09.2009 (Jagdverordnung des Kan- tons Aargau, AJSV, Stand 01.01.2011) vorhanden. Eine Verkürzung der Wartefrist ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht mög- lich. AJSV § 7 Jagdprüfung; Durchführung (§ 10 AJSG) 3 Eine nicht bestandene praktische oder theoretische Prüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. 5 Ist die Jagdprüfung nicht bestanden, kann eine erneute Anmeldung erst nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen. Stichwörter: Jagdprüfung