An einen Jagdaufseher dürfen in jedem Fall höhere Anforderungen bezüglich Einhaltung der Tierschutzvorschriften im Zusammenhang mit der Jagd gestellt werden als an einen Pächter. Der Gesuchsteller hätte die – selbst für Dritte offenkundige – Überforderung seiner Hunde bemerken und die entsprechenden Massnahmen zum Schutz seiner Hunde ergreifen müssen (vgl. nachstehende Erwägungen). Das hat er jedoch nicht getan, was erschwerend ins Gewicht fällt.