Dem Strafregistereintrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 29. Dezember 2007 ging beim kantonalen Veterinärdienst die Meldung über die Haltung der drei Hunde des Gesuchstellers ein, nachdem einer der Rüden am 27. Dezember 2007 durch eine Passantin aufgegriffen und in ein Tierheim gebracht worden war. Dabei wurde festgestellt, dass der Rüde massiv abgemagert war. Die nachfolgenden Ermittlungen und Untersuchungen ergaben, dass der Gesuchsteller während der Jagd im November und Dezember 2007 seine beiden Rüden in qualitativer Hinsicht ungenügend ernährt hatte (namentlich zu wenig Rohproteine und zu wenig Rohfett).