Immissionen Hinweis auf BGE 123 II 325. Sachverhalt kein Aus den Erwägungen Hinweis auf BGE 123 II 325: - Schutz vor Lärm einer Tea-Room-Terrasse. Anwendung von USG und LSV. - Stichtag für die Beurteilung, ob es sich um eine neue Anlage handelt, ist nicht der 1. April 1987 (Inkrafttreten der LSV), sondern der 1. Januar 1985 (Inkrafttreten des USG). Art. 47 LSV ist insoweit USG-widrig. - Die sinngemässe Anwendung der Grenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm auf Lärm eines Tea-Rooms ist nicht zulässig. Vielmehr muss das Gericht im Einzelfall aufgrund der richterlichen Erfahrung beurteilen, ob eine unzumutbare Störung vorliegt. Der Entscheid ist im Internet zugänglich unter: http://www.eurospider.ch/cgi-bin/ListBGEs3?path=/ext2/buge3/data/index/123/index_II Entscheid des Bundesgerichts (123 II 325) vom 14.07.1997