Die Reduktion um 30 % ist daher fraglos vorzunehmen. Unter diesen Umständen beträgt der Mindestabstand, ausgehend von 19.6 m als Basiswert, 13.72 m. Entscheid des Baudepartements vom 15.11.1996 in Sachen R.M. und Mitbeteiligte (S. 3 ff.)