Zu beachten ist nun, dass die schematische Abstandsberechnung erst ab einem GB-Wert von 4 gilt. Wird dieser Wert unterschritten, so gilt als Abstandsmass in der Regel dennoch derjenige Wert, dem der GB-Wert 4 zugrunde liegt. Es liegt diesfalls aber im Ermessen der Behörde, einen kleineren Mindestabstand zuzulassen. Ausgehend von einem GB-Wert 4 würde bei den vorliegenden Verhältnissen ein Mindestabstandsmass von 19.6 m resultieren.