Im ersten Schritt ist die Geruchsbelastung (GB) nach Tierart zu bestimmen. Den Gesuchsunterlagen entsprechend ist im neuen Betrieb Platz für 20 Kühe, 5 Kälber, 5 Stück Jungvieh und 4 Aufzuchttiere vorgesehen. Gemäss Tab. 1 der FAT- Richtlinien beträgt der Geruchsbelastungsfaktor 0.15 pro Grossvieheinheit. Die vorgesehene Viehzusammensetzung entspricht 23.35 Grossvieheinheiten (Kühe 20x1; Kälber 5x0.1; Jungvieh 5x0.25; Aufzucht 4x0.4). Daraus ergibt sich eine Geruchsbelastung von 3.5025. Im nächsten Schritt ist der Normabstand N gestützt auf die Geruchsbelastung zu berechnen (N = 43 x ln(GB) - 40). Dies ergibt einen Normabstand von 13.9 m.